Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag der Karg Hotel und Gastronomie GmbH

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels, sofern nicht hiervon abweichende Vereinbarungen in gesonderten Verträgen getroffen werden. 

2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt. 

II. Vertragsabschluss 

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustande. 

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten. 

3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Des Weiteren gilt grundsätzlich zwischen 23 Uhr und 6 Uhr eine Nachtruhe. 

III. Leistungen, Preise, Zahlung 

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 

2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten. 

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis bzw. der gültige Umsatzsteuersatz, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 10% anheben. 

4. Die Preise können vom Hotel auch dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt. 

5. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten. 

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. 

7. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.

IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung 

1. Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. 

Dabei gelten folgende Bestimmungen: 

a) Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung. 

b) Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Halbpension sowie 60% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Vollpensionsarrangements. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist. 

c) Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt. 

2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt. 

3. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag das Recht eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung, falls der Gast dieses Recht fristgerecht ausübt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären. 

V. Rücktritt des Hotels 

1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 3 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt. 

2. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Nachfrist geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, und zwar insbesondere dann, wenn 

– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 

– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; 

– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; 

– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt; 

– ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt; 

– das Hotel Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen; 

– der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat; 

– ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes beantragt und/oder eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird. 

4. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. 

5. In allen Fällen des Rücktritts durch das Hotel entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz gleich welcher Art. 

VI. An- und Abreise

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. 

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. 

3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. 

4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. 

VII. Haftung des Hotels, Verjährung 

1. Sollten Störungen oder Mängel bei den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein. 

2. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. 

3. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdende Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf vorhersehbare und unmittelbare Schäden beschränkt. Eine Haftung des Hotels für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. 

4. Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des Hotels darüber hinaus für jeden Schadensfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit dem vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. 125.000 Euro für Personenschaden und auf max. 5.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung und –Ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. 

5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden. 

6. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu € 3.500,00. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf € 800,00. Geld und Wertgegenstände, die im Hotelsafe aufbewahrt werden, sind bis zu einem Höchstwert von €25.000,00 versichert. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattet. 

7. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keinerlei Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden. 

8. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche aus Unterlassung, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 

9. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten. Danach werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. 

10. Für die Nutzung sowie die eventuell daraus entstehenden Schäden, – von den im Hotel vorhandenen Netzwerken (wie z.B. W-LAN und DSL),- mittels eines Endgeräts des Gastes, auch gegen Entgelt, übernimmt das Hotel keine Haftung. Die Datenübertragung zwischen den Netzwerken und Endgerät des Gastes erfolgt unverschlüsselt. Daher können die Daten möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Gast ist für alle Inhalte, welcher er über das Netzwerk abruft, einstellt oder die in irgendeiner Weise verbreitet werden, gegenüber dem Hotel und Dritten selbst verantwortlich. Die Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch das Hotel. 

11. Im Rahmen seiner Dienstleistungen übernimmt das Hotel in bestimmten Fällen die unentgeltliche 

Beförderung von Personen und Gepäck. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen. 

12. Auf Fremdleistungen, welche durch das Hotel vermittelt werden, wird ein entsprechender Zuschlag erhoben. Eine Haftung des Hotels für die Leistungen Dritter – gleich welcher Art – besteht jedoch nicht. 

13. Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen. 

VIII. Schlussbestimmungen 

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 

2. Ansprüche und Rechte aus mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Hotels an Dritten übertragen werden. 

3. Der Gebrauch des Namens des Hotels in Verbindung mit Werbenden Maßnahmen des Vertragspartners bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. 

4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. 

5. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels oder nach Wahl des Hotels Düsseldorf. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen. 

6. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

Haar, im Juli 2005